WhistleblowingSystem
In allen EU-Mitgliedsstaaten sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern sowie Regierungsorganisationen durch ihre nationalen Gesetze verpflichtet, ein Hinweisgebersystem einzurichten.
- EU-Hinweisgeberschutzrichtlinie 2019/19378
- DSGVO, Schrems II und globale Datenschutzgesetze
- US SOX Act Abschnitt 301 zur Unternehmensverantwortung
- U.K. FCA
- Deutscher Corporate Governance Kodex
- Loi Sapin II (Frankreich)
- Internationale Data Residency-Anforderungen
Dieses System soll den Mitarbeitern ermöglichen, Gesetzesverstöße sowie weitere Missstände und wichtige Themen innerhalb des Unternehmens zu melden. Auch Unternehmen, die Finanzdienstleistungen erbringen und von Geldwäsche bedrohte Unternehmen sind, unabhängig von ihrer Größe, zur Einrichtung eines Systems verpflichtet.
Mit unserem Hinweisgebersystem nehmen Sie anonym Hinweise Ihrer Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten entgegen, managen Risiken, können anonym mit Hinweisgebern kommunizieren und setzen auf diese Weise die Vorgaben der europäischen Whistleblower-Richtlinie und des aktuellen, deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes um.
Individuelle Meldung
Die Daten werden in unserem eigenen Rechenzentrum in Deutschland verarbeitet. Es werden keine Subunternehmer für Hosting oder Administration eingesetzt.
Mit unserem Hinweisgebersystem setzen Sie die Vorgaben der europäischen Whistleblower-Richtlinie und des aktuellen, deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes um.
Es ist keine Anmeldung für die Hinweisgeber erforderlich. Jede Meldung erhält eine 12-stellige Nummer (wie bei einem Ticketsystem). Somit kann der Hinweisgeber anonym den Forstschritt seiner Meldung überwachen. Diese Tatsache geschuldet muss die Kommunikation immer vom Hinweisgeber aufgebaut werden.
Der Hinweisempfänger stellt nur die Informationen für den Hinweisgeber bereit.
Anonyme Kommunikation über sichere Proxyserver ohne Rückverfolgbarkeit des Hinweisgebers. Neutrale Vertrauenspersonen bewerten den Hinweis und treten bei Bedarf über die Plattform mit dem Hinweisgeber in Verbindung, um weitere Informationen anzufordern.
Durch den benutzerfreundlichen Aufbau des Systems sowie den Voreinstellungen kann die erste Meldung ohne komplizierte Einrichtung und Einarbeitung vorgenommen werden.
Eine neutrale Stelle (Ombudsmann oder neutraler Rechtsanwalt) wird per E-Mail über den Eingang des Hinweises informiert und kann gegenüber dem Hinweisgeber den Eingang innerhalb 7 Tagen und den Status innerhalb der geforderten 3 Monate bestätigen, ohne seine Identität zu erlangen.
Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems ist ein positives Zeichen der Transparenz gegenüber Mitarbeitern, Lieferanten, Kunden und der Gesellschaft. Sie erreichen nicht nur die Einhaltung der neuen Vorschriften, sondern entwickeln auch eine Vertrauenskultur in Ihrem Unternehmen.