Jede Person und jedes Unternehmen ist an das Bundesdatenschutzgesetz gebunden. Die Bedingungen und Vorgaben sind gesetzlich verankert. Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn im Unternehmen personenbezogene Daten mit elektronischen Medien von mehr als 9 Mitarbeitern bearbeitet werden.
„Nahezu jedes mittelständige Unternehmen muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen“
Wir übernehmen die Organisation und Haftung ihres Datenschutzmanagements gemäß BDSG für Sie.
Damit entfallen für Ihr Unternehmen die Freistellung und Schulung des Datenschutzbeauftragten und die persönliche Haftung der Geschäftsleitung oder des internen Datenschutzbeauftragten