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  • Krebs Consulting & IT-Services
    GmbH & Co.KG
    Am Stift 4-6
    44263 Dortmund

DATENSCHUTZ

Datenschutz und externer Datenschutzbeauftragter

Jede Person und jedes Unternehmen ist an das Bundesdatenschutzgesetz gebunden. Die Bedingungen und Vorgaben sind gesetzlich verankert. Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn im Unternehmen personenbezogene Daten mit elektronischen Medien von mehr als 20 Mitarbeitern bearbeitet werden.

„Nahezu jedes mittelständige Unternehmen muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen“

Wir übernehmen die Organisation und Haftung ihres Datenschutzmanagements gemäß BDSG und DSGVO für Sie.
Damit entfallen für Ihr Unternehmen die Freistellung und Schulung des Datenschutzbeauftragten und die persönliche Haftung der Geschäftsleitung oder des internen Datenschutzbeauftragten.

  • Merkmale des Datenschutzbeauftragten

  • Nachweisbare Fachkunde
  • Weisungsfrei von der Geschäftsleitung
  • Weisungsfrei von der IT-Abteilung
  • Formbehaftet bestellt
  • Persönlich haftbar